Regulierung von Kaffeemaschinen

Regulierung von Kaffeemaschinen
Die EU plant Kaffeemaschinen zu regulieren. Diese sollen sich zeitnah nach dem Brühvorgang abschalten um Strom zu sparen Die EU will offenbar weiterhin rigoros gegen stromfressende Küchengeräte vorgehen. Nach dem Verbot von Glühbirnen und den Leistungsbeschränkungen für Staubsauger gibt es nun Pläne für Kaffeemaschinen, die sich nach 5 Minuten automatisch abstellen.

Im Rahmen der Ökodesign-Richtlinie will die EU Medienberichten zufolge den Betrieb von Kaffeemaschinen streng regulieren. Demnach sollen sich einzelne Automaten nach spätestens 5 Minuten selbst abstellen, um den Stromverbrauch zu reduzieren. Eine entsprechende Regelung soll Berichten zufolge schon zum 1. Januar 2015 in Kraft treten. Die Verordnung soll jedoch nicht für Kaffeezubereitung im gewerblichen Bereich gelten, mit anderen Worten: Auch wenn in einem Tchibo-Laden für längere Zeit kein Kunde kommt, darf die Kaffeemaschine weiter in Betrieb sein.

Für andere Kaffeemaschinen sind die Regelungen dafür umso detaillierter: So soll die EU-Verordnung festlegen, dass “Filtermaschinen, bei denen der Kaffee in einem isolierten Behälter aufbewahrt wird, eine Wartezeit von höchstens fünf Minuten nach Abschluss des letzten Brühzyklus” erlaubt ist. Filtermaschinen, die einen nicht-isolierten Behälter für den Kaffee haben, dürfen dagegen 40 Minuten in Betrieb sein, bevor sie ausgeschaltet werden müssen.

Die EU geht sogar noch weiter: Pad- und Kapselmaschinen sowie Vollautomaten mit eigenem Kaffeemahlwerk müssen sich spätestens 30 Minuten nach Ende des letzten Brühvorgangs oder der Aktivierung des Heizelemente und spätestens 60 Minuten nach der Aktivierung der Tassenwärmfunktion bzw. 30 Minuten nach dem Ende der Entkalkung oder des Reinigungsvorgangs abschalten. Mit diesen Beschränkungen sollen pro Jahr über 2 Terrawattstunden Strom eingespart werden. (ok) Regulierung von Kaffeemaschinen